Verfassungsbeschwerde zur Zusammenlegung von BTW und LTW

Meinungsbild #92307 vom 01.03.13 bis zum 15.03.13.

Aktuell ist der Wahltermin zur Landtagswahl Hessen parallel zur Bundestagswahl am 22.09.2013 festgelegt worden, also vergehen zwischen der Wahl und dem Zusammentreten des Landtags drei Monate und 27 Tage.

In NRW wurde 2009 vom Verfassungsgerichtshof entschieden (NRW VerfGH 24/08), dass die Kommunalwahlen nicht am gleichen Tag wie die Europawahlen stattfinden dürfen, weil der gemeinsame Wahltermin mit mehr als 3 Monaten vor dem Beginn der neuen Legislaturperiode als nicht verfassungskonform beurteilt wurde.

In einer Demokratie muss der Zusammenhang zwischen der Wahl und dem Zusammentreten eines neuen Parlaments klar erkennbar sein. Im Verfassungsrecht des Bundes und aller Länder findet sich keine Regelung, die eine längere Frist als drei Monate vorsieht.

Weitere Argumente finden sich wie immer im Wiki:
http://wiki.piratenpartei.de/HE:Meinungsbilder/Verfassungsbeschwerde-Wahlzusammenlegung

Fragestellung:
Soll der LV Hessen Verfassungsbeschwerde gegen die Zusammenlegung der Wahltermine von BTW und LTW am 22. Sept. 2013 einreichen, damit die Landtagswahl zu einem späteren Zeitpunkt und damit näher am Ende der Legislaturperiode stattfindet?

Wahlbeteiligung: 22.10 % (404 abgegebene Stimmen von 1828 möglichen Stimmen)

Verfassungsbeschwerde zur Zusammenlegung von BTW und LTW

Auswertung ...mit Nichtwählern
    Stimmen Anteil     Stimmen Anteil
Nein 192 47.52 % Nein 192 10.50 %
Ja 181 44.80 % Ja 181 9.90 %
Enthaltung 31 7.67 % Enthaltung 31 1.70 %
        Nicht abgestimmt 1424 77.90 %
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