vMB zum hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz 2023

Meinungsbild #20188 vom 10.04.23 bis zum 24.04.23.

Der hessische Landtag hat am 21. März 2023 mit schwarz-grüner Mehrheit das Versammlungsfreiheitsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz schränkt die Versammlungsfreiheit deutlich ein, da die Durchführung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen deutlich ausgeweitet wird. Weitere Einschränkungen betreffen Möglichkeiten der Anmeldung von Versammlungen sowie sehr schwammige Formulierungen was Demonstrationsformen betrifft. Ein Militanz- und Uniformierungsverbot trifft in der beschlossenen Formulierung nicht nur rechtsradikale, paramilitärische Aufmärsche, sondern beispielsweise auch Fanmärsche von Fußballfans oder den Einsatz von Warnwesten als Uniform bei Gewerkschaftskundgebungen. Erhöhte Hürden beim Anmelden von Versammlungen, sei es durch strengere Fristen, vor allem aber durch Erfassung persönlicher Daten z.B. von Ordner*innen, dürften ebenfalls dazu führen, dass politisches Engagement zurückgefahren wird.

Weitere Informationen auf der Wiki-Seite: https://wiki.piratenpartei.de/HE:Meinungsbilder/Versammlungsfreiheitsgesetz
Argumente-Sammlung auf Wiki-Arguments: https://wikiarguments.piratenpartei-hessen.de/ablehnung-des-versammlungsfreiheitsgesetzes/

Fragestellung:
Soll die Piratenpartei Hessen die folgende Position übernehmen (Ja/Nein/Enthaltung):
Die Piratenpartei Hessen lehnt das am 21. März 2023 vom hessischen Landtag verabschiedete Versammlungsfreiheitsgesetz ab. Sie betrachtet das Gesetz als unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit Demonstrierender, da das Gesetz verdachtsunabhängig weitgehende Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen ermöglicht. Dies schreckt potenziell Personen von der Teilnahme an Versammlungen ab und schadet somit auch dem demokratischen Meinungsbildungsprozess. Auch weitere Einschränkungen wie z.B. das Militanz-/Uniformierungsverbot, erhöhte Anforderungen bei der Anmeldung von Versammlungen und die Personalienaufnahme von Ordner*innen lehnt die Piratenpartei Hessen ab, da die Bestimmungen teils sehr schwammig ausformuliert sind und die Durchführung von Versammlungen erheblich einschränken und erschweren.

Wahlbeteiligung: 0.40 % (1 abgegebene Stimmen von 247 möglichen Stimmen)

vMB zum hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz 2023

Auswertung ...mit Nichtwählern
    Stimmen Anteil     Stimmen Anteil
Ja 1 100.00 % Ja 1 0.40 %
Nein 0 0.00 % Nein 0 0.00 %
Enthaltung 0 0.00 % Enthaltung 0 0.00 %
        Nicht abgestimmt 246 99.60 %
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